Eine wesentliche Haftung der Parteien des Arbeitsvertrags bedarf einer schriftlichen Vereinbarung
- die volle oder teilweise Haftung der Parteien des Arbeitsvertrages kann nicht mehr oder weniger in Beziehung zueinander stehen;
- Grundlage für die Befreiung von Schädenhöhere Gewalt, natürliches wirtschaftliches Risiko, das Entstehen extremer Notlagen (Notwendigkeit der Verteidigung) sowie das Fehlen von Bedingungen für die ordnungsgemäße Lagerung;
- jede der Parteien muss im Falle der Verursachung eines Schadens nicht nur die Tatsache ihrer Existenz, sondern auch ihre tatsächliche Größe auf der Grundlage des Marktwerts an einem bestimmten Ort nachweisen;
- Gewinn- und Gewinnverlust wegen Beschädigung der Sammlung ist nicht zu vertreten;
Die vollständige Form der Wiederherstellung wird angewendet, woDie Verwaltung der Organisation ist die Partei der Vereinbarung: der unmittelbare Manager (Manager), seine Stellvertreter und der Hauptbuchhalter, die Person, die die Finanztätigkeit (Kontrolle), sowie die mit der Lagerung, dem Transport, der Verarbeitung oder dem Verkauf von Sachanlagen beschäftigten Angestellten.
In Fällen, in denen die Haftung wesentlich istder Parteien des Arbeitsvertrags unterliegt keiner Differenzierung (es ist unmöglich, die Verantwortung aller zu bestimmen), ein Kollektivvertrag wird erstellt, der Schadenersatz für die ganze Gruppe von Personen bedeutet, die mit irgendwelchen Handlungen beauftragt wurden, die Wertsachen verwenden, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Der Arbeitnehmer wird von der Verantwortung entbunden, wenn nachgewiesen wird, dass er nicht in die Schadensverursachung involviert ist. Wenn in den strittigen Fragen keine Einigung erzielt wird, werden die materielle Haftung der Parteien des Arbeitsvertrags, seine Größe und die Modalitäten der Erstattung in einem gerichtlichen Verfahren festgelegt, unabhängig von der Art der Vereinbarung.